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                    | Gestaltung |  
                    | 
                    An eine 
                    gründliche kompetente Beratung schließt sich nicht selten 
                    eine Gestaltung an: 
                      
                      
                      Ein Testament, 
                      das sich stets an den Wünschen der Mandantschaft und an 
                      deren familiären Gegebenheiten zu orientieren hat
                      
                      Eine 
                      Vorsorgevollmacht nebst Betreuungsverfügung, damit bei 
                      Betreuungsbedürftigkeit kein Betreuer bestellt werden muss
                      
                      Eine 
                      familienrechtliche Vereinbarung - Ehevertrag 
                      (notariell zu 
                      beurkunden), 
                      Unterhalt, Hausrat usw. bei Trennung oder Scheidung
                      
                      Miet-, Pacht-, 
                      sonstige Nutzungs-, Arbeits-, sonstige Dienst-, Kauf-, 
                      Werk-, Darlehensverträge, auch Allgemeine 
                      Geschäfts-bedingungen, Bürgschafterklärungen, sogar 
                      Hausordnungen und Vollmachtserklärungen sollte man die 
                      Profis machen lassen - die wissen, wie das geht, und sie 
                      übernehmen dafür auch die Verantwortung |  
                    | Dank unserer 
                    langjährigen Erfahrung und unserer vertieften Kenntnisse der 
                    maßgeblichen gesetzlichen Normen sorgen wir dafür, dass das 
                    Resultat unserer Tätigkeit den Erwartungen unserer 
                    Mandantschaft entspricht. |  |